Kurz beantwortet: Nach Ablauf der fünf Jahre lässt sich das Datenpaket der verbauten SIM einfach verlängern beziehungsweise neu aufladen. Der Tracker bleibt dabei vollständig nutzbar; weder ein SIM-Tausch noch ein neues Gerät ist erforderlich. Ein Abo entsteht dadurch nicht: Sie entscheiden selbst, ob und wann Sie das Guthaben erneuern.
Das Datenpaket, das jedem Tracker von auto-wacht.de beiliegt, umfasst 500 MB und 500 SMS mit einer Laufzeit von fünf Jahren. Diese Laufzeit ist kein Verfallsdatum für das Gerät, sondern lediglich der Zeitraum, den das vorausbezahlte Guthaben abdeckt. Ist er erreicht, haben Sie die Wahl: Paket verlängern und weiterorten, oder den Tracker vorerst ruhen lassen. Eine automatische Abbuchung oder ein stillschweigender Vertragsbeginn ist ausgeschlossen, das Modell bleibt durchgehend Prepaid.
Verlängern statt neu kaufen
Die Hardware ist auf lange Nutzung ausgelegt, und die Datenkarte ist fest im Gerät integriert. Für die Weiternutzung genügt deshalb die Erneuerung des Guthabens:
- Kein Ausbau, kein Kartentausch, keine Neukonfiguration
- Ihr Zugang zur Ortungsplattform und die Einstellungen bleiben bestehen
- Die Aufladung ist jederzeit möglich, auch schon vor Ablauf, etwa wenn das Volumen bei intensiver Nutzung früher aufgebraucht ist
In der Praxis erreichen viele Nutzer die Volumengrenze ohnehin nicht vor der Zeitgrenze: Bei einem typischen Verbrauch von etwa 100 MB jährlich ist das Kontingent genau auf die fünf Jahre zugeschnitten. Wer sein Fahrzeug seltener bewegt, hat am Ende sogar Reserven.
Damit unterscheidet sich das Konzept deutlich von Abo-Tarifen, bei denen die Ortung sofort endet, sobald eine Monatszahlung ausbleibt, oder bei denen Kündigungsfristen zu beachten sind. Hier gibt es nichts zu kündigen, weil nichts läuft. Wenn Sie ein neues Fahrzeug ausstatten oder Ihr bestehendes Gerät ergänzen möchten, finden Sie alle Modelle mit dem 5-Jahres-Datenpaket in der Übersicht GPS-Tracker fürs Auto ohne Abo.
Praktisch ist das Konzept auch bei einem Fahrzeugverkauf oder längeren Standzeiten: Es existiert kein Vertrag, der übertragen oder gekündigt werden müsste. Ein Tracker mit Restlaufzeit ortet ohne Formalitäten weiter, und ein Gerät, dessen Guthaben Sie zunächst nicht erneuern, bleibt funktionsfähige Hardware, die sich durch eine spätere Aufladung wieder in Betrieb nehmen lässt.
