Kurz beantwortet: Die DSGVO greift immer dann, wenn Ortungsdaten einer bestimmbaren Person zugeordnet werden können, also praktisch bei jeder Ortung von Fahrzeugen, die andere Menschen fahren. Rein private Ortung des selbst gefahrenen Autos fällt meist unter die Haushaltsausnahme. Unternehmen brauchen dagegen eine Rechtsgrundlage, einen festgelegten Zweck, Transparenz gegenüber den Fahrern und Löschkonzepte.
Standortdaten eines Fahrzeugs werden zu personenbezogenen Daten, sobald sich daraus ablesen lässt, wo sich ein bestimmter Mensch aufhält. Genau das ist bei der Fahrzeugortung fast immer der Fall, sobald bekannte Personen den Wagen fahren. Die DSGVO ist deshalb der zentrale rechtliche Rahmen für jedes Ortungsvorhaben, das über den rein privaten Eigengebrauch hinausgeht.
Privat oder betrieblich: der entscheidende Unterschied
Orten Sie ausschließlich Ihr eigenes, selbst gefahrenes Auto, greift regelmäßig die sogenannte Haushaltsausnahme: Die DSGVO gilt nicht für rein persönliche und familiäre Tätigkeiten. Anders im Unternehmen: Wer Firmenfahrzeuge, Poolwagen oder Maschinen ortet, die Beschäftigte nutzen, verarbeitet deren Daten und muss die DSGVO vollständig einhalten. Das bedeutet konkret:
- Rechtsgrundlage: meist das berechtigte Interesse (Diebstahlschutz, Disposition) oder eine Einwilligung.
- Zweckbindung: Daten nur für den festgelegten Zweck nutzen, nicht zur allgemeinen Verhaltenskontrolle.
- Transparenz: Betroffene vorab klar informieren, was erfasst wird und wer Zugriff hat.
- Datenminimierung und Löschung: nur erforderliche Daten erheben und Aufbewahrungsfristen definieren.
- Sicherheit: Zugriff auf Ortungsdaten technisch und organisatorisch beschränken.
Was der Serverstandort damit zu tun hat
Für die DSGVO-Bewertung spielt auch eine Rolle, wo und von wem die Daten verarbeitet werden. Bei auto-wacht.de laufen die Ortungsdaten über einen deutschen Ortungsserver eines deutschen Anbieters, was die Prüfung für Unternehmen deutlich vereinfacht, weil keine Drittlandübermittlung zu bewerten ist. Auf der Ortungsplattform lassen sich zudem Zugriffe strukturieren, sodass nur berechtigte Personen Positionsdaten einsehen, und ein Demo-Login zeigt vorab, welche Daten überhaupt anfallen.
Wer diese Grundsätze umsetzt, kann Fahrzeugortung DSGVO-konform betreiben, im Privaten wie im Betrieb.
Zur Umsetzung gehört auch die Dokumentation: Unternehmen nehmen die Fahrzeugortung in ihr Verarbeitungsverzeichnis auf und prüfen bei umfangreicher Überwachung, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist. Je früher der Datenschutzbeauftragte eingebunden wird, desto reibungsloser verläuft die Einführung des Systems.
Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine datenschutzrechtliche Beratung. Für betriebliche Ortungskonzepte empfiehlt sich die Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten oder einer Fachanwältin.
