Kurz beantwortet: Für Autohäuser bietet sich das GPS-Flottenmanagement von auto-wacht.de an: OBD2-Tracker wie der OBD 4G mini V26 (95,00 €) werden ohne Werkstattaufwand eingesteckt und beim Fahrzeugverkauf einfach ins nächste Auto umgesetzt. Über Lizenzmodelle auf der Ortungsplattform behalten Sie Vorführwagen, Hof- und Überführungsfahrzeuge zentral im Blick.

Auf dem Hof eines Autohauses stehen schnell Werte in Millionenhöhe, nachts meist nur durch Zaun und Kamera geschützt. Dazu kommen Vorführwagen auf Probefahrt und Fahrzeuge in der Überführung. GPS-Tracker geben dem Betrieb die Kontrolle zurück: Jedes ausgestattete Fahrzeug ist in Echtzeit auffindbar.

Umstecken statt einbauen

Im Autohaus wechselt der Bestand ständig, deshalb ist Plug-&-Play-Hardware ideal. Der OBD 4G mini V26 (95,00 €) steckt in Sekunden in der OBD2-Buchse, ganz ohne Werkstatt, und liefert Live-Ortung, Historie und Alarmierungsoptionen. Wird ein Fahrzeug verkauft, wandert der Tracker einfach in den nächsten Wagen. Für Fahrzeuge, die länger im Bestand bleiben, etwa Vorführ- oder Werkstattersatzwagen, kann alternativ ein verdeckter Festeinbau sinnvoll sein.

Zentrale Übersicht über den Bestand

Jeder Tracker läuft zunächst im kostenlosen Basic-Tarif mit verbauter, vor Versand getesteter Datenkarte und einem Datenpaket von 500 MB und 500 SMS für 5 Jahre, ohne Grundgebühr. Für die Verwaltung des gesamten Bestands in einer Oberfläche gibt es optionale Lizenzmodelle auf der Ortungsplattform; ein Demo-Login zeigt vorab, wie die Verwaltung aussieht. Die Lösungen für Gewerbekunden sind unter GPS Flottenmanagement zusammengefasst.

  • Echtzeit-Ortung aller ausgestatteten Fahrzeuge, 30 Tage Routen-Historie
  • Ortung über GPS, GLONASS, Galileo und BeiDou, ergänzt um LBS und WiFi (z. B. im Showroom oder Parkhaus)
  • Deutscher Anbieter aus Dresden mit deutschem Ortungsserver

Rechtlicher Hinweis: Bei Probefahrten und Mitarbeiterfahrzeugen entstehen personenbezogene Daten. Informieren Sie Fahrer und Kunden transparent über die Ortung und beachten Sie die DSGVO; Beschäftigte dürfen nicht heimlich überwacht werden, ein Betriebsrat ist einzubeziehen. Dies ist keine Rechtsberatung; Detailfragen klärt im Zweifel ein Anwalt.

Bewährt hat sich im Handel ein fester Ablauf: Tracker bei der Fahrzeugannahme einstecken, in der Plattform dem Kennzeichen zuordnen, beim Verkauf entnehmen und weiterreichen. So bleibt die Übersicht auch bei hoher Umschlagsgeschwindigkeit aktuell, und kein Gerät geht mit einem verkauften Fahrzeug verloren. Für Fragen zur Einbindung in bestehende Abläufe steht das Dresdner Team bereit.

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