Kurz beantwortet: Ja, im eigenen Fahrzeug ist ein GPS-Tracker in Deutschland legal. Als Eigentümer dürfen Sie Ihr Auto jederzeit orten, etwa zum Diebstahlschutz oder zur Standortkontrolle. Rechtlich problematisch wird es erst, wenn Sie damit andere Personen ohne deren Wissen überwachen oder den Tracker an einem fremden Fahrzeug anbringen. Dann drohen datenschutzrechtliche und unter Umständen strafrechtliche Konsequenzen.

Wer sein eigenes Auto mit einem GPS-Tracker ausstattet, bewegt sich auf sicherem rechtlichen Boden. Das Fahrzeug gehört Ihnen, die Standortdaten betreffen Ihr Eigentum, und der Schutz vor Diebstahl ist ein anerkanntes berechtigtes Interesse. Deshalb setzen viele Halter einen GPS-Tracker fürs Auto ohne Abo ein, um im Ernstfall die Position ihres Wagens nachvollziehen zu können.

Wo die rechtliche Grenze verläuft

Entscheidend ist nicht das Gerät, sondern wessen Daten erfasst werden. Sobald regelmäßig andere Personen das Fahrzeug fahren, entstehen personenbezogene Bewegungsdaten dieser Personen. Dann greift das Datenschutzrecht, insbesondere die DSGVO. Die wichtigsten Grundsätze:

  • Eigenes Fahrzeug, nur Sie fahren: unproblematisch.
  • Eigenes Fahrzeug, weitere Fahrer (Partner, Familie, Mitarbeiter): diese Personen müssen über die Ortung informiert sein.
  • Fremdes Fahrzeug ohne Einwilligung des Halters: unzulässig und je nach Fallgestaltung strafbar.
  • Heimliche Überwachung von Personen: regelmäßig rechtswidrig, unabhängig vom Fahrzeug.

Worauf Sie praktisch achten sollten

Nutzen Sie den Tracker zweckgebunden, also etwa für Diebstahlschutz und Wiederauffinden, und nicht zur verdeckten Kontrolle von Menschen. Bewahren Sie Zugangsdaten sicher auf, damit kein Dritter unbefugt auf die Ortungsdaten zugreift. Im gewerblichen Umfeld kommen weitere Pflichten hinzu, etwa die Information der Mitarbeiter und die Beteiligung des Betriebsrats, sofern vorhanden.

Für den typischen Privatanwender gilt damit: Die Ortung des eigenen Autos ist erlaubt und sinnvoll. Wer sein Fahrzeug regelmäßig verleiht oder betrieblich nutzt, sollte die Ortung offen kommunizieren und dokumentieren.

Auch die Wahl zwischen offener und verdeckter Montage ändert an der Zulässigkeit nichts, solange die genannten Informationspflichten gegenüber weiteren Fahrern erfüllt sind. Ob steckbares Gerät für den Zigarettenanzünder, OBD2-Stecker oder fester Anschluss an die Fahrzeugelektrik: Für die rechtliche Bewertung zählt der Umgang mit den erhobenen Daten, nicht die Bauform des Geräts.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt allgemeine Grundsätze wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an eine Anwältin oder einen Anwalt.

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