Kurz beantwortet: Telematik verbindet Telekommunikation und Informatik: Im Fahrzeug bezeichnet der Begriff Systeme, die Standort- und Fahrzeugdaten erfassen, über das Mobilfunknetz übertragen und auf einer Plattform auswertbar machen. Typische Anwendungen sind die Live-Ortung von Flottenfahrzeugen, Routen-Historien und automatische Alarme. Ein GPS-Tracker mit Ortungsplattform ist die einfachste Form eines Telematik-Systems.
Das Kunstwort Telematik setzt sich aus „Telekommunikation“ und „Informatik“ zusammen. Gemeint ist das Zusammenspiel dreier Bausteine: Sensorik im Fahrzeug erfasst Daten, ein Mobilfunkmodul überträgt sie, und eine Software macht sie am anderen Ende sichtbar und auswertbar. Was abstrakt klingt, kennen viele längst aus der Praxis – jede Live-Ortung eines Fahrzeugs per App ist angewandte Telematik.
Typische Anwendungen im Fahrzeugbereich
- Ortung und Routen-Historie: Wo ist das Fahrzeug jetzt, und wo war es in den vergangenen Tagen und Wochen unterwegs?
- Alarmierung: Automatische Benachrichtigungen, etwa wenn ein Fahrzeug unbefugt bewegt wird.
- Flottenmanagement: Disposition und Übersicht mehrerer Fahrzeuge auf einer gemeinsamen Karte – vom Handwerksbetrieb mit drei Transportern bis zur größeren Flotte mit Fahrzeugen an mehreren Standorten.
- Schutz mobiler Güter: Auch Baumaschinen, Anhänger, Container und Boote lassen sich telematisch überwachen.
Der einfache Einstieg: GPS-Tracker plus Plattform
Für den Einstieg braucht es keine komplexe Fahrzeugvernetzung. Ein GPS-Tracker bildet zusammen mit der zugehörigen Ortungsplattform bereits ein vollwertiges kleines Telematik-System: Er bestimmt die Position über GPS, GLONASS, Galileo und BeiDou, überträgt sie per 4G an den Ortungsserver, und Sie werten alles per App oder Browser aus – inklusive Echtzeit-Ansicht und 30 Tagen Routen-Historie im kostenlosen Basic-Tarif. Für Unternehmen mit mehreren Fahrzeugen stehen optionale Lizenzmodelle bereit, die die Verwaltung ganzer Flotten auf einer Oberfläche ermöglichen.
Ein rechtlicher Hinweis für den gewerblichen Einsatz: Sobald Telematikdaten Rückschlüsse auf Personen zulassen, greift die DSGVO. Mitarbeiter müssen über die Ortung ihrer Dienstfahrzeuge informiert werden, und ein vorhandener Betriebsrat ist einzubeziehen. Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung; bei konkreten Fragen zur Umsetzung im Betrieb empfiehlt sich anwaltliche Beratung. Richtig eingeführt, schafft Fahrzeug-Telematik jedoch genau das, wofür sie gedacht ist: Transparenz darüber, wo Fahrzeuge und Maschinen sind – und Sicherheit, falls eines davon verschwindet.
Passende Lösung: Standorte
