Kurz beantwortet: Erlaubt ist die Ortung Ihres verliehenen Autos, wenn die Fahrer davon wissen. Da beim Verleih die Bewegungsdaten der Entleiher erfasst werden, verlangt das Datenschutzrecht Transparenz: Informieren Sie jeden Nutzer vor Fahrtantritt über den Tracker, idealerweise schriftlich in der Leihvereinbarung. Heimliche Ortung von Entleihern ist unzulässig und kann rechtliche Folgen haben.

Ob gelegentlicher Verleih an Freunde oder organisiertes privates Carsharing über eine Plattform: Sobald Ihr Auto in fremden Händen unterwegs ist, steigt das Bedürfnis nach Absicherung. Ein Tracker ist dafür das passende Werkzeug, verlangt beim Verleih aber einen bewussten Umgang mit dem Datenschutz, denn geortet wird nicht mehr nur Ihr Fahrzeug, sondern faktisch auch die Person am Steuer.

Die Spielregeln für den privaten Verleih

  • Vorab informieren: Jeder Entleiher muss vor Fahrtantritt wissen, dass das Fahrzeug geortet wird. Ein Satz in der Leihvereinbarung oder im Plattform-Profil genügt, etwa: Das Fahrzeug ist mit einem GPS-Ortungssystem ausgestattet.
  • Zweck benennen: Machen Sie deutlich, dass die Ortung dem Diebstahlschutz und dem Wiederauffinden dient, nicht der Kontrolle des Fahrstils oder der Fahrziele.
  • Zurückhaltend zugreifen: Schauen Sie während der Leihe nur bei konkretem Anlass auf die Position, etwa bei Nichtrückgabe oder Verdacht auf Diebstahl. Eine laufende Beobachtung des Entleihers wäre unverhältnismäßig.
  • Schriftform wählen: Eine kurze, unterschriebene Vereinbarung dokumentiert die Information und schützt Sie bei späteren Streitigkeiten.

Warum sich der Aufwand lohnt

Der häufigste Schadensfall beim Privatverleih ist nicht der Blechschaden, sondern die ausbleibende Rückgabe oder die unklare Nutzung. Mit einem transparent kommunizierten GPS-Tracker im Auto wissen Sie im Ernstfall sofort, wo Ihr Fahrzeug steht, und können bei einer Unterschlagung der Polizei eine präzise Position nennen. Seriöse Entleiher haben mit einem offen deklarierten Ortungssystem erfahrungsgemäß kein Problem, im Gegenteil signalisiert es, dass der Verleih geordnet abläuft. Wer dagegen heimlich ortet, verletzt das Datenschutzrecht und riskiert, dass ihm im Streitfall die eigenen Daten zum Nachteil ausgelegt werden.

Bewahren Sie unterschriebene Leihvereinbarungen einige Zeit auf, so lässt sich die erfolgte Information über die Ortung auch Monate später noch nachweisen.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Für gewerbliches Carsharing gelten weitergehende Pflichten, lassen Sie sich dazu gesondert beraten.

Mit folgenden Anmeldedaten hier anmelden:

Benutzername: web@auto-wacht.de
Passwort: Abc123Abc