Kurz beantwortet: Mit Einschränkungen. Ein fester Einbau verbietet sich, weil der Mietwagen fremdes Eigentum ist und Eingriffe in das Fahrzeug gegen die Mietbedingungen verstoßen. Eine steckbare Lösung ohne Eingriff, etwa im Zigarettenanzünder, ist zum Schutz Ihres Gepäcks und zur eigenen Orientierung vertretbar. Prüfen Sie die Mietbedingungen und orten Sie keine anderen Personen.

Wer einen Mietwagen mit teurem Gepäck, Sportausrüstung oder Arbeitsgeräten nutzt, hat ein nachvollziehbares Interesse daran, den Standort des Fahrzeugs im Blick zu behalten, etwa auf Reisen in Regionen mit erhöhtem Diebstahlrisiko. Rechtlich gilt es dabei zwei Ebenen auseinanderzuhalten: das Verhältnis zum Vermieter und das Datenschutzrecht.

Verhältnis zum Vermieter: keine Eingriffe ins Fahrzeug

Der Mietwagen gehört der Vermietstation. Bohren, Verkabeln oder der Anschluss an die Bordelektrik sind damit ausgeschlossen, solche Eingriffe verletzen den Mietvertrag und können Schadensersatzforderungen auslösen. Unproblematisch ist dagegen, was sich rückstandslos wieder entfernen lässt:

  • Ein Socket 4G V26 wird einfach in den Zigarettenanzünder gesteckt und beim Zurückgeben wieder mitgenommen. Er verändert nichts am Fahrzeug und dient über seine beiden USB-Anschlüsse zugleich als Ladegerät.
  • Auch ein akkubetriebener Tracker im Handschuhfach oder in der Gepäcktasche greift nicht in das Fahrzeug ein.
  • Ein Blick in die Mietbedingungen schadet nie: Einzelne Vermieter regeln den Umgang mit Zubehör ausdrücklich.

Datenschutz: nur die eigene Nutzung orten

Während Sie selbst fahren, orten Sie faktisch Ihre eigene Fahrt, das ist datenschutzrechtlich unbedenklich. Zwei Grenzen sind zu beachten: Fahren Mitreisende den Wagen ebenfalls, informieren Sie sie über den Tracker. Und keinesfalls darf das Gerät im Fahrzeug verbleiben, nachdem Sie es zurückgegeben haben, denn ab diesem Moment würden Sie fremde, ahnungslose Nachmieter orten, was unzulässig ist und strafbar sein kann. Nehmen Sie den Tracker also konsequent bei der Rückgabe mit, so wie Ladekabel und Navi auch.

Übrigens setzen viele Vermieter selbst Ortungstechnik in ihren Flotten ein, meist steht dazu ein Hinweis in den Mietbedingungen.

Für Vielreisende lohnt sich ein eigenes Gerät ohnehin, denn es lässt sich auf jeder Reise erneut einsetzen und die einmal eingerichtete Ortungs-App läuft unverändert weiter.

Hinweis: Diese Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheit fragen Sie den Vermieter direkt oder holen anwaltlichen Rat ein.

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