Kurz beantwortet: Grundsätzlich ja, wenn die Daten rechtmäßig erhoben wurden. Ortungsdaten aus dem eigenen Fahrzeug, etwa nach einem Diebstahl, können Gerichte als Beweismittel würdigen. Anders bei heimlich erlangten Daten: Wurde eine Person ohne ihr Wissen rechtswidrig überwacht, kann ein Beweisverwertungsverbot greifen. Ob Daten verwertet werden, entscheidet das Gericht stets im Einzelfall.
GPS-Aufzeichnungen sind zunächst nichts anderes als elektronische Dokumente, die ein Gericht wie andere Beweismittel frei würdigen kann. Die entscheidende Frage lautet daher nicht, ob GPS-Daten technisch als Beweis taugen, sondern wie sie zustande gekommen sind.
Rechtmäßig erhobene Daten
Stammen die Positionsdaten aus einem GPS-Tracker im eigenen Auto, ist die Erhebung rechtmäßig und die Verwertung in aller Regel unproblematisch. Typische Fälle:
- Diebstahl: Die aufgezeichnete Route belegt, wohin das entwendete Fahrzeug gebracht wurde.
- Unfallgeschehen: Positions- und Routendaten können Angaben zum Fahrtverlauf stützen.
- Betriebliche Nachweise: Ordnungsgemäß eingeführte Fahrzeugortung kann Einsatzzeiten und Touren dokumentieren, sofern die Mitarbeiter informiert waren.
Heimlich erlangte Daten
Deutlich schlechter stehen die Chancen, wenn die Daten aus einer rechtswidrigen Überwachung stammen, etwa einem heimlich am fremden Auto angebrachten Tracker. Zwar kennt das deutsche Zivilprozessrecht kein automatisches Verwertungsverbot, doch wägen Gerichte das Beweisinteresse gegen den Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der überwachten Person ab. Bei einem lückenlosen, heimlich erstellten Bewegungsprofil fällt diese Abwägung häufig gegen die Verwertung aus. Hinzu kommt: Wer rechtswidrig ortet, riskiert selbst straf- und datenschutzrechtliche Konsequenzen, sodass der vermeintliche Beweisgewinn teuer erkauft wäre.
Achten Sie außerdem auf eine nachvollziehbare Beweiskette: Notieren Sie, wann Sie welche Daten gesichert haben, und verändern Sie die Originalaufzeichnungen nicht. Je lückenloser sich Herkunft und Zeitpunkt der Positionsdaten belegen lassen, desto höher ist ihr Gewicht in der gerichtlichen Würdigung.
Für die Praxis heißt das: Sichern Sie Ortungsdaten Ihres eigenen Fahrzeugs sauber, etwa durch Export oder Screenshots der Routen-Historie mit Zeitstempeln, und übergeben Sie sie im Ernstfall der Polizei oder Ihrem Rechtsbeistand. Verzichten Sie darauf, belastende Daten durch verdeckte Überwachung anderer Personen zu beschaffen, denn damit gefährden Sie die Verwertbarkeit und Ihre eigene Rechtsposition.
Hinweis: Ob ein Gericht Daten im konkreten Verfahren verwertet, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung, ziehen Sie bei laufenden Verfahren anwaltliche Hilfe hinzu.
