In allen unseren GPS-Trackern sind wiederaufladbare AKKUs verbaut. Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von AKKUs und Batterien, sind wir als Anbieter – gemäß der Batterieverordnung – verpflichtet, unsere Kunden über folgendes zu informieren:

Batterieverordnung

Entsorgen Sie Altbatterien ausschließlich wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Die Entsorgung im Hausmüll ist laut Batteriegesetz ausdrücklich verboten! Bitte geben Sie Ihre alten Batterien an einer kommunalen Sammelstelle ab oder bringen Sie diese zum Einzelhandel, wo Sie sicherstellen können, dass die Batterien vorschriftsmäßig entsorgt werden. Ziel ist es, die noch zu verwertenden Rohstoffe und mögliche Schadstoffe voneinander zu trennen.
Batterien, die wir in unserem Sortiment führen oder geführt haben, können Sie nach Gebrauch bei uns unter der nachstehenden Adresse unentgeltlich zurückgeben oder ausrechend frankiert per Post an uns zurücksenden. Dies gilt für Mengen, derer sich Endnutzer üblicherweise entledigen.

Autowacht Dresden GmbH
Königsbrücker Landstraße 11
01109 Dresden

Auf die oben genannte Pflicht weist das Logo mit einer durchgestrichenen Mülltonne hin. Dieses Logo ist auf allen Verpackungen von Batterien aufgedruckt ist. Außerdem finden Sie dort auch die chemischen Symbole der Stoffe Cadmium (Cd), Blei (Pb) oder Quecksilber (Hg), sofern diese in Konzentrationen oberhalb der Grenzwerte enthalten sind. Unsere Batterien können von der Beschriftung abweichen, da diese speziell gefertigt wurden. Dies befreit aber nicht von der Verpflichtung, diese Batterien vorschriftsmäßig zu entsorgen!
Sollten Sie einen GPS-Tracker aus unserem Sortiment erwerben, dann liegt in der Regel dieser Hinweis dem Produkt bei.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter:

www.bmu.de/abfallwirtschaft
www.grs-batterien.de

Verpackungsverordnung

Wie in Deutschland nicht anders zu erwarten, werden bestimmte rechtliche Bedingungen an unternehmerisches Handeln im Internet gestellt. So gibt es ein Gesetz, welches den Umgang mit der versandten Verpackung regelt. Verkaufsverpackungen, die bei privaten Endverbrauchern anfallen, dürfen nur an diese abgegeben werden, wenn die Firma (Autowacht Dresden GmbH) bei einem dualen System lizensiert ist.

Es reicht nicht aus, auf die Verpflichtung zur Rücknahme von Verkaufsverpackungen im Internetauftritt hinzuweisen, sondern die Firma Autowacht Dresden GmbH muss sich einem lizensierten Entsorgungssystem anschließen. Dies wird geregelt im § 6 der Verpackungsverordnung und beinhaltet die Pflicht zur Gewährleistung der flächendeckenden Rücknahme von Verkaufsverpackungen, die beim privaten Endverbraucher anfallen.

Die Firma Autowacht Dresden GmbH hat sich folgendem lizensierten Verpackungsunternehmen angeschlossen:

Noventiz GmbH
Dürener Str. 350
50935 Köln

Die Lizensierungsnummer lautet:  W600239.
Sie können jederzeit die Lizensierung anfordern.

Stiftung Elektro-Altgeräte

Die Firma Autowacht Dresden GmbH ist auf dem Meldeportal EAR gemäß ElektroG registriert.